UVgO: Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen
Was ist die UVgO?

Die Unterschwellenvergabeordnung (kurz UVgO) regelt die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ersetzt die alte VOL/A und wurde bereits 2017 eingeführt, um das nationale Vergaberecht an EU-Standards anzupassen und mehr Transparenz sowie Wettbewerb zu schaffen.
Aber aufgepasst, es gibt in Deutschland kein einheitliches nationales Vergaberecht. Deshalb wird die UVgO in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt (erweitert, eingeschränkt oder nicht verwendet). Der Bund nutzt die UVgO in Reinform.
Nicht nur deshalb ist die UVgO für viele öffentliche Auftraggeber eine Herausforderung. Sie ist zudem auch komplexer als die VOL/A. Deshalb klären wir hier die wichtigsten Fragen.
Welche Verfahrensarten gibt es nach UVgO?
Die UVgO bietet fünf formale Verfahrensarten. Welche die richtige Art für Ihren Auftrag ist, hängt von verschiedenen Aspekten ab.
| Verfahrensart | Merkmale |
|---|---|
| Öffentliche Ausschreibung | Standardverfahren der UVgO mit maximaler Wettbewerbsteilnahme; Eignungs- und Angebotsprüfung in einem Schritt |
| Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb | Ebenfalls ein Standardverfahren in der UVgO; zu empfehlen, wenn viele Angebote erwartet werden und eine Eignungsprüfung vorab sinnvoll ist |
| Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | Wettbewerbseinschränkend; sehr beliebt in der Anwendungspraxis der UVgO; jedoch kein Standardverfahren |
| Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb | Bei komplexen oder innovativen Leistungen, wenn Verhandlungen nötig sind; kein Standardverfahren |
| Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb | Mit mindestens 3 Unternehmen durchführen oder ggf. Alleinstellung begründbar; kein Standardverfahren |
Zudem gibt es in der UVgO zwei besondere Verfahren.
| Verfahren (Besonderheit) | Einsatzbereich |
|---|---|
| Direktauftrag | Kleine Aufträge unter der Direktauftragswertsgrenze (unterscheidliche Werte je nach Zuständigkeit) |
| Sonderregelung gem. § 50 UVgO | Sonderregelung für die Beschaffung von freiberuflichen Tätigkeiten |
Die häufigsten Fehler bei der UVgO
Bei UVgO-Verfahren, also bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich, sind die Auftragswerte im Vergleich zu EU-Verfahren kleiner. Externe Unterstützung kann in bestimmten Situationen zwar sinnvoll sein, doch gerade hier ist der Einsatz für öffentliche Auftraggeber oft unwirtschaftlich und zudem muss diese Leistung selbst erst einmal ausgeschrieben werden.
Vergabestellen stehen deshalb oft allein da. Auch dadurch entstehen Fehler, wenn die Vergabestelle nicht entsprechend in der UVgO geschult wird. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Falsche Verfahrensart gewählt
Viele öffentliche Auftraggeber wählen die Öffentliche Ausschreibung, obwohl eine Beschränkte Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe sinnvoller wäre. Teilweise fürchten Sie den Begründungsaufwand. Das führt regelmäßig zu unverhältnismäßig hohem Aufwand und höheren Kosten.
Unpassende Eignungskriterien
Zu strenge oder unpassende Eignungskriterien führen dazu, dass keine, zu wenige oder die falschen Bieter Angebote einreichen.
Unpassende Zuschlagskriterien
Wer nur auf den Preis schaut, bekommt oft das billigste, aber nicht das beste Angebot. Qualitative Zuschlagskriterien bedeuten zwar Aufwand in der Vorbereitung, aber dieser zahlt sich aus.
Keine Dokumentation der Vergabeentscheidung
Die UVgO verlangt eine lückenlose Dokumentation aller Schritte. Nutzen Sie Checklisten und Vorlagen für die Dokumentation. Merksatz: "Wer schreibt, der bleibt".

Lösungswege, Tipps und Tricks für diese und weitere Fehler bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO finden Sie im kostenlosen Leitfaden.
