Die EU Schwellenwerte
Aktuelle EU Schwellenwerte 2024 | 2025
Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgende EU Schwellenwerte. Diese sind 2 Jahre lang bis Ende 2025 gültig.
Geltungsbereich | EU Schwellenwerte (netto) |
---|---|
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden | 143.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 221.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit | 443.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 443.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR |
Bauaufträge | 5.538.000 EUR |
Konzessionen | 5.538.000 EUR |
ACHTUNG: Ab 2026 gelten neue EU Schwellenwerte
Zweck der EU Schwellenwerte
Die EU Schwellenwerte haben einen wichtigen Zweck bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge, denn sie bestimmen den kompletten Vergabeprozess. Doch was sind das für Werte und wie werden sie berechnet?
EU-Schwellenwerte sind die Grenzwerte, ab denen eine europaweite Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen erforderlich ist. Es sind verbindliche Werte, nicht nur in Deutschland.
Doch gehen wir einen Schritt zurück. Wir müssen zuerst klären, mit welchen Werten die EU-Schwellenwerte denn überhaupt verglichen werden müssen. Die Antwort ist mit der Auftragswertschätzung und nicht irgendeiner Auftragswertschätzung, sondern der korrekten Schätzung.
Die korrekte Auftragswertschätzung
Bei jedem Vergabeverfahren muss eine Auftragswertschätzung nach den vergaberechtlichen Regelungen erstellt werden. Wenn nötig, darf vorab eine Markterkundung durchgeführt werden, um u.a. aktuelle Preise zu ermitteln. Die Schätzkosten werden dann mit den geltenden EU Schwellenwerten verglichen. Wenn die Schätzkosten den jeweiligen EU Schwellenwert erreichen oder überschreiten, muss die Leistung europaweit ausgeschrieben werden. Wenn nicht darf national ausgeschrieben werden.
Die EU Schwellenwerte haben jedoch nichts mit Wertgrenzen zur Nutzung bestimmter Verfahrensarten im Unterschwellenbereich zu tun. Zudem gibt es Leistungen die unabhängig von den Schätzkosten nicht dem Vergaberecht unterliegen (§§ 107 oder 108 GWB).
Es ist sehr wichtig zu beachten, dass nur die korrekt durchgeführte Auftragswertschätzung relevant ist, da im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit des Vertrages droht. Die VgV regelt die Schätzung des Auftragswerts sehr umfangreich in 12 Absätzen. Diese Regelungen müssen Auftraggeber kennen und anwenden. Es ist also entscheidend, dass Sie sich mit den komplexen Regeln und Vorschriften der Auftragswertschätzung vertraut machen.
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Berechnung und Aktualisierung der EU Schwellenwerte
Die EU Schwellenwerte werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre, in jedem geraden Kalenderjahr angepasst. Dies geschieht auf Basis des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (General Procurement Agreement, kurz GPA). Das GPA, welches den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt, gilt in mehreren Staaten der Erde darunter in den Länder der Europäischen Union, den USA, Kanada und Japan.
Die Ermittlung der EU Schwellenwerte erfolgt auf Grundlage von sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese Sonderziehungsrechte sind eine künstlich geschaffene Währungseinheit und werden entsprechend der Wechselkursschwankungen zu den Europäischen Währungen alle zwei Jahre neu berechnet. Die EU Schwellenwerte werden also nicht einfach alle zwei Jahre erhöht, um die Inflation auszugleichen.
Historische EU Schwellenwerte
2022 | 2023
Im Vergleich zu den Werten der Jahre 2020 und 2021 sind diese nahezu unverändert geblieben. Nur eine geringfügige Erhöhung konnte verzeichnet werden. So ist beispielsweise der EU Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen gerade einmal um 1.000,- Euro höher als zuvor. Alle EU Schwellenwerte lagen damit immer noch deutlich niedriger als die der Jahre 2018 und 2019.
Geltungsbereich | EU Schwellenwerte (netto) |
---|---|
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden | 140.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 215.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit | 431.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 431.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR |
Bauaufträge | 5.382.000 EUR |
Konzessionen | 5.382.000 EUR |
2020 | 2021
Die Wertgrenzen für 2020 und 2021 waren im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 gesunken, was bedeutete, dass Aufträge bereits bei geringeren Schätzkosten europaweit ausgeschrieben werden mussten.
Geltungsbereich | EU Schwellenwerte (netto) |
---|---|
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden | 139.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 214.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit | 428.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 428.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR |
Bauaufträge | 5.350.000 EUR |
Konzessionen | 5.350.000 EUR |
2018 | 2019
Geltungsbereich | EU Schwellenwerte (netto) |
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Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden | 144.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 221.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit | 443.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 443.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR |
Bauaufträge | 5.548.000 EUR |
Konzessionen | 5.548.000 EUR |