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ℹ️ Tipp für öffentliche Auftraggeber
Wussten Sie, dass es in der UVgO eine Sonderregelung für freiberufliche Leistungen gibt? Leistungen wie die
Begleitung von Vergabeprozessen oder
Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 50 UVgO ausgeschrieben werden.

