Öffentliche Fördermittel und Vergaberecht
Was Sie bei öffentlichen Fördermitteln vergaberechtlich beachten müssen
Um dieses Thema genauer zu beleuchten, spreche ich mit Anne Tempelhoff. Sie ist bei einem der größten Nahverkehrsunternehmen in Europa angestellt – den Berliner Verkehrsbetrieben AöR oder besser bekannt als BVG. Als Sektorenauftraggeber unterliegt die BVG dem Vergaberecht, genauer gesagt der Sektorenverordnung (SektVO). Anne Tempelhoff ist dort zuständig für die Initiierung und Durchführung von Fördermittelprojekten. Zuvor arbeitete Sie als Projekteinkäuferin im Einkauf der BVG und betreute dort hauptsächlich Großprojekte im Bereich Hochbau. Die perfekte Vita also um uns als Expertin zu unserem heutigen Thema „Öffentliche Fördermittel und Vergaberecht“ Rede und Antwort zu stehen.
Bei welchen Institutionen oder Behörden können öffentliche Fördermittel beantragt werden und wer kann eigentlich Gelder erhalten und für was?
Eine weitreichende Frage: Vorrangig sind die EU, die Bundesministerien oder die Kommunen Zuwendungsgeber. Diese setzen grundsätzlich Programme auf, die klare Förderziele und den Verwaltungsrahmen formulieren. Die jeweils konkrete Förderrichtlinie regelt dann die Detailfragen, wer kann überhaupt beantragen, wieviel Geld kann beantragt werden für welchen Zeitraum etc. Für einen Überblick empfehle ich folgende Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Hier ist eine Filterung nach Förderberechtigten, Bundesland, Themengebiet etc. möglich. Eine wirklich gut gepflegte Datenbank.
Ja es gibt sogar einen ganz klaren Zusammenhang. Das oberste Gebot des Zuwendungsrechts ist der sparsame und wirtschaftliche Einsatz von Zuwendungsmitteln. Über die Bundes- bzw. Landeshaushaltsordnung folgt somit die Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechtes. Diese Verpflichtung wird zumeist nochmal mit jedem Zuwendungsbescheid in den entsprechenden Bestimmungen geregelt. Kurzum: Erhalte ich Zuwendungsmittel der öffentlichen Hand, bin ich grundsätzlich zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet.
Grundsätzlich kommt es zu Kürzungen des Fördervolumens, die Höhe hängt dabei vom Schweregrad des Vergehens ab. Diese reicht von einem geringen Prozentsatz (5%) für den konkreten Auftrag bis hin zur kompletten Rückforderung der Gesamtzuwendung des Vorhabens. Die EU hat hierzu einen Leitfaden erstellt, die Entscheidung liegt letztendlich im Ermessen des jeweiligen Zuwendungsgebers.
Dies erfolgt anhand der Zwischennachweise oder des Verwendungsnachweises. Der Zuwendungsgeber regelt mit dem Zuwendungsbescheid wann welche Nachweise zu liefern sind. Spätestens mit dem Verwendungsnachweis zum Abschluss des Projektes ist es üblich, die Vergabeunterlagen der Vergaben vorlegen zu müssen, die im Projekt gegenüber dem Zuwendungsgeber abgerechnet wurden. Ich empfehle eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation, da die Prüfungseinrichtungen von der Wahl der Vergabeart bis hin zur Auftragsvergabe gegen die einschlägigen Vergabeordnungen prüfen.
Ok, der Fördermittelempfänger muss also die korrekt verwendete Vergabeart spätestens mit dem Verwendungsnachweis darlegen. Dabei geht es für ihn unter Umständen um viel Geld.
Ich denke wir können zusammenfassen, dass es sehr wichtig ist sich mit dem Vergaberecht auszukennen, besonders dann, wenn es um öffentliche Fördermittel geht. Anne, zum Abschluss vielleicht noch ein kleiner Ausblick in die Zukunft. Wo wird die Reise beim ÖPNV hingehen? Werden wir vielleicht bald alle mit Flugtaxis durch die Gegend fliegen?
Interessante Frage! Die Brisanz der Klimapolitik ist sicherlich nicht erst seit Greta Thunberg und der Fridays-for-Future- Bewegung bekannt; gibt ihr aber nochmal einen gewaltigen Schwung. Dabei ist in Städten vor allem der ÖPNV ein überaus wichtiger Hebel, der somit in der Politik derzeit in den Fokus rückt. Es werden Millionen, teils Milliarden Euro für die Klimaschutzziele bereitgestellt, oft auch über Förderprogramme.
Der aktuelle Fokus liegt auf Elektromobilität, autonomes Fahren in Abhängigkeit zur Künstlichen Intelligenz und Digitalisierung. All dies braucht man für den Betrieb von Flugtaxis. Erste Praxisversuche gibt es z.B. in London. Definitiv müssen die Metropolen mit dem rasanten Wachstum zukünftig in verschiedenen Ebenen denken, sprich Straße und darüber der Luftraum. Wenn man allerdings die Herausforderungen des autonomen Fahrens sieht, wird es bis zu einem regulären Betriebseinsatz von Flugtaxis noch eine Weile dauern. Aber der Weg dahin ist spannend und soll in der aktuellen Forschung und Entwicklung geebnet werden.
Vielen Dank für deine Zeit und weiterhin viel Erfolg bei der BVG.
Wenn Sie Rückfragen zum Thema oder weiterführende Anregungen haben, freue ich mich über Ihre
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