Praxiswissen

Praxiswissen für Auftraggeber und Bieter

Das Vergabewesen in Deutschland

Chancengleichheit, Rechtssicherheit und wichtiger Wirtschaftsfaktor, so könnte man den Begriff Vergabewesen bzw. Vergaberecht in Deutschland umschreiben. Leider ist die öffentliche Wahrnehmung oft mit negativen Vorurteilen belastet. Die Vorwürfe reichen von "zu bürokratisch", "zu starr", "zu langsam" bis zu "es zählt doch sowieso nur der günstigste Preis". Sicherlich sind diese Vorwürfe zum Teil gerechtfertigt, aber bei falscher Anwendung in der Praxis nützt eben auch das beste Werkzeug nichts. Doch das muss nicht sein, denn das Vergaberecht bietet viele Möglichkeiten diesen Vorwürfen entgegenzuwirken.


Vergaben können durchaus agil und flexibel gestaltet werden, beispielsweise durch die Nutzung von Verhandlungsverfahren oder innovativen Vergabearten wie dem wettbewerblichen Dialog. Mit der Innovationspartnerschaft wurde sogar eine Vergabeart für die Entwicklung und Beschaffung von völlig neuen Produkten oder Dienstleistungen geschaffen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren zu nutzen. Mit Hilfe der Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen oder dem dynamischen Beschaffungssystem lassen sich aufwändige EU-Vergaben deutlich reduzieren und auch die eVergabe trägt zur Agilität bei.


Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber geben viele Milliarden Euro pro Jahr aus und sind damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Gerade der Mittelstand, das Rückgrat der Deutschen Industrie, ist auf den fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen angewiesen. Deshalb brauchen wir eine neue Vergabekultur in Deutschland, die das Vergaberecht als das auszeichnet was es ist, nämlich ein faires Regelwerk für die Beschaffung von öffentlichen Aufträgen.

Praxiswissen zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Gerade kleine Vergabestellen oder Bieter, welche noch nie an einer öffentlichen Ausschreibung teilgenommen haben, tun sich oft schwer mit den verschiedenen Regelungen, insbesondere beim EU-Vergaberecht. Hier erhalten Sie echtes Praxiswissen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen, übersichtlich dargestellt und einfach erklärt.

öffentliche Auftraggeber EU-Vergaben

Grundlagen des EU-Vergaberechts

EU-Richtlinien, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, verschiedene Vergabeverordnungen, Vergabeordnungen im Baubereich, Vergabearten und besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren. Zugegeben das EU-Vergaberecht kann im ersten Moment bürokratisch wirken.


Doch es ist wie generell im Leben, man muss nur wissen wo man nachschauen muss.

öffentliche Auftraggeber EU-Vergaben

Praxistipps für Auftraggeber

In Deutschland gibt es viele Tausend Vergabestellen unterschiedlicher Größe. Gerade kleine Auftraggeber haben wenig Erfahrung mit EU-Vergaben, aber auch große Behörden sehen sich mit immer komplexeren Vergaben konfrontiert.


Hier erhalten Sie Praxistipps unter anderem zur Durchführung von
Markterkundungen und zu den Grundlagen der Vergabearten im EU-Vergaberecht.

Bieter EU-Vergaben

Praxistipps für Unternehmen

EU-weite Ausschreibungen bieten große Wachstumschancen und ein enormes Umsatzpotential für mittelständische Unternehmen. Denn das EU-Vergaberecht ist in erster Linie das Recht der Unternehmen an öffentlichen Aufträgen beteiligt zu werden.


Hier erfahren Bieter worauf sie achten müssen, damit sie  Ausschreibungen gewinnen. Es warten lukrative Aufträge von solventen Auftraggebern.

Interessante Blog-Beiträge bei Vergabe Plus

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von David Jahnke 07 Apr., 2020
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