Öffentliche Auftraggeber (und Sektorenauftraggeber) haben nicht nur in Krisenzeiten wichtige gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Die öffentliche Beschaffung ist darüber hinaus auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterliegen Auftraggeber in Deutschland dem europäischen Vergaberecht und bis zum Erreichen des entsprechenden EU-Schwellenwertes ggf. auch den jeweiligen nationalen Regelungen (UVgO, VOB/A). Das Vergaberecht betrifft öffentliche Auftraggeber also direkt und stellt sie vor hohe Anforderungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Für Vergabestellen steigen dabei seit Jahren sowohl Umfang als auch die Komplexität von Vergabeverfahren. Eine professionelle Vergabeunterstützung kann daher eine sinnvolle Lösung sein.
Öffentliche Auftraggeber müssen i.d.R. das jeweilige nationale und europaweite Vergaberecht beachten. Herausforderungen gibt es aktuell und in absehbarer Zukunft in den Bereichen Digitalisierung, Klimawandel und Wohnungsbau.
Sektorenauftraggeber sind Auftraggeber (öffentlich oder privat) die eine sogenannte Sektorentätigkeit (z.B. Trinkwasser, Energie, Verkehr) ausüben. Hier gilt die Sektorenverordnung (SektVO), eine abgeschwächte Form des Vergaberechts.
Als Dienstleister für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber unterstütze ich Vergabestellen und Fachbereiche bei europaweiten und nationalen Vergabeverfahren. Dabei bin ich auf Liefer- und Dienstleistungen nach GWB, VgV, SektVO und UVgO spezialisiert. Je nach Anforderung unterstütze ich Sie bei der kompletten Durchführung von Vergabeverfahren oder stehe als Sparringspartner z.B. bei nationalen Verfahren zur Verfügung (da diese i.d.R. Inhouse mit fachlicher Unterstützung bearbeitet werden).
Für renommierte Auftraggeber aus den Bereichen:
war bzw. bin ich bereits tätig. Dabei wurden komplexe europaweite Ausschreibungen nach VgV und SektVO, insbesondere für die Leistungsgegenstände:
vorbereitet und durchgeführt. Zudem wurde bei verschiedenen nationalen Ausschreibungen nach UVgO, u.a. für:
fachlich unterstützt sowie zahlreiche Inhouse-Weiterbildungen erbracht.
Für meine Arbeit benötige ich nur die technische Expertise der entsprechenden Fachabteilung und übernehme dann die Beschaffungsaufgaben in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Sollten im Vergabeverfahren Rechtsdienstleistungen benötigt werden, bin ich hervorragend mit fachkündigen Kanzleien vernetzt (Vertragsjuristen sowie Fachanwälte für Vergaberecht).
Der Beschaffungsprozess beginnt im Idealfall bereits mit der Bedarfsmeldung aus der Fachabteilung. Im Anschluss kann die Beschaffung professionell durchgeführt werden. Wichtige Elemente sind dabei:
Im Vorfeld einer jeden Vergabe ist eine genaue Planung notwendig. Insbesondere stehen Themen wie Bedarfsermittlung, Wirtschaftlichkeit, Auftragswertschätzung, Zeitplan und Beschaffungskonzept im Vordergrund der Vergabeplanung.
Das richtige Vergabedesign sorgt für einen optimalen Ablauf im Beschaffungsprojekt. Zu Themen wie Losbildung, Vergabeart, Gestaltung der Vergabeunterlagen, Verfahrensdokumentation und vielem mehr müssen Festlegungen getroffen werden.
Mein Service erstreckt sich auch auf das Erstellen von Einkaufshandbüchern, welche individuell auf die Bedürfnisse meiner Kunden zugeschnitten sind. Anders als bei großen Beratungsunternehmen biete ich ein praxistaugliches Werkzeug anstatt einer rein theoretischen Abhandlung. Ich arbeite eng mit meinen Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass das Handbuch alle notwendigen Informationen enthält und später einfach und intuitiv zu nutzen ist.
Durch meine Expertise im Einkaufsbereich konnte ich bereits erfolgreich Einkaufshandbücher für Sektorenauftraggeber im Bereich Trinkwasserversorgung erstellen und dabei ein tiefes Verständnis für die Anforderungen und Bedürfnisse an ein solches Werkzeug gewinnen.
Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner sind, der Ihnen dabei hilft, ein praxistaugliches Einkaufshandbuch zu erstellen, das auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und nach Fertigstellung auch genutzt und gelebt wird, dann sind Sie bei mir genau richtig.
Sie benötigen Unterstützung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen? Wussten Sie, dass es gemäß § 50 UVgO Sonderregelungen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen gibt? Senden Sie mir gern eine Anfrage oder vereinbaren Sie Ihr kostenloses Markterkundungsgespräch.
Vergabe Plus